1. ServiceBox
Die ServiceBox umfasst das registrierte Produkt mit allen Original-Teilen, welche nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Im Rahmen dieser ServiceBox gewährleistet ESAG die Funktionsfähigkeit des Gerätes gemäss den Garantiebedingungen des Herstellers und sofern die definierte Druckleistung nicht überschritten wird. Die Garantiebestimmungen des Herstellers sind integrierter Bestandteil dieser ServiceBox Bestimmungen.
Die ServiceBox gilt nicht für Verbrauchsteile und deren Austausch (Arbeit, Weg und Material), wie z.B. Tinte, Papier, Druckköpfe, Verbrauchsabhängige Maintenance Kits, Batterien, etc..
Die ServiceBox umfasst die Behebung aller innerhalb der Vertragszeit auftretenden und unter die ServiceBox fallenden Störungen oder Defekte des Gerätes durch Instandsetzung. In Ausnahmefällen kann ESAG nach eigenem Ermessen festlegen, dass ein Gerät nicht repariert, sondern mit einem gleichwertigen Gerät ersetzt wird. Das ausgetauschte Gerät oder ausgewechselte Ersatzteile werden Eigentum von ESAG. Die Kosten von Material und Arbeitszeit sowie der Vor-Ort-Einsatz werden von ESAG getragen. Die ServiceBox ist beschränkt auf den Bereich der Schweiz und Liechtenstein.
2. Wartung und nutzungsabhängige Kosten
Bei Druckern und Large Format Printern können Wartungsarbeiten bzw. nutzungsabhängige Kosten durch den Austausch von Verschleißteilen anfallen (z.B. Maintenance Kits, Druckköpfe, etc.). Bei Wartungsarbeiten und/oder Austausch von Verschleißteilen durch ESAG gehen die anfallenden Material-, Arbeits- und Fahrtkosten zu Lasten des Erwerbers.
Wartungsintervalle, Lebensdauerangaben der Verschleißteile und Angaben zur Druckleistung oder maximalen Auslastung basieren auf Hersteller-Information.
3. ServiceBox Vertragsdauer
Die ServiceBox kann vor Ablauf der Garantiezeit erworben werden. Der Vertrag beginnt rückwirkend mit dem Kaufdatum des Gerätes. Die Vertragsdauer kann jeweils vor Ablauf und nach Freigabe durch ESAG mit einer neuen ServiceBox verlängert werden. Berücksichtigt werden alle Ansprüche, die innerhalb der Vertragszeit durch die ServiceBox gedeckt sind und unmittelbar bei der ESAG geltend gemacht werden. Die ServiceBox endet nach Ablauf des Vertrages und zwar auch dann, wenn ServiceBox-Leistungen erbracht wurden.
4. Ausschluss der ServiceBox
Ausgenommen von dieser ServiceBox sind Fehler und Schäden infolge von unsachgemäßem Gebrauch, anormalen Betriebsbedingungen wie Rauch (z.B. Zigarettenrauch) und Staub oder das Nichtbefolgen der detaillierten Anweisungen des Herstellers ( z.B. Benutzerhandbuch), fehlerhafter Aufstellung oder Installation, äußeren Einwirkungen, z.B. Transportschäden, Beschädigungen durch Stoß oder Schlag, Stromausfall/-schwankungen, Überspannung, Reparaturen und Abänderungen, die von dritter, nicht autorisierter Seite vorgenommen wurden sowie Elementarschäden.
Ausgenommen sind ferner Schäden, die durch die Verwendung von nicht vom Hersteller empfohlenen und von nicht den technischen Anforderungen entsprechenden Verbrauchsmaterial wie Tinte oder Toner oder von Zubehörteilen , die nicht Teil des von dieser ServiceBox erfassten Produktes entstanden sind. Installation, Applikations-, Netzwerk- und Treibersoftware-Unterstützung sind nicht Bestandteil der ServiceBox - Leistung. Bei Large Format Druckern ist der Druckkopf als Verschleissteil von den ServiceBox-Leistungen ausgenommen.
5. Inanspruchnahme des ServiceBox
Jede Anforderung einer ServiceBox - Leistung hat telefonisch oder schriftlich (Fax, E-mail, Brief) an die ESAG zu erfolgen. Der Erwerber ist gehalten, das Gerät über Selbsttestprogramme (Bedienungsanleitung) zu überprüfen oder Fehlermeldungen nach telefonischer Anweisung zu beheben. Anspruch auf eine Serviceleistung besteht nur dann, wenn der Fehler aus der Ferne nicht behoben werden kann.
Im Störungsfall bitten wir Sie, die Seriennummer des defekten Gerätes, den Fehlerbeschrieb und den Installationsort an folgende Adresse zu melden:
ESAG
Moosacherstrasse 6, Au
8820 Wädenswil
Tel. 044 / 782 28 28
Fax 044 / 782 28 00
info@esag.ch
6. Reaktionszeit
ESAG wird die Serviceleistung gemäß diesen Bedingungen dem Kunden so schnell wie möglich zur Verfügung stellen. Störungsmeldungen die an Werktagen bis 15.00 Uhr vollständig bei ESAG eingetroffen sind und die Selbsttestprogramme nach telefonischer Anweisung durchgeführt wurden, werden am nächsten Arbeitstag vor Ort bearbeitet. Störungsmeldungen die nach 15.00 Uhr bei ESAG eintreffen, werden am übernächsten Arbeitstag vor-Ort behoben.
ESAG kann beim Kunden vor Ort Instandsetzungsarbeiten bzw. einen Geräteaustausch durchführen. Die Serviceleistungen erfolgen an Werktagen, Montags bis Freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr.
7. Allgemeine Bestimmungen
Dieses ServiceBox regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Erwerber und ESAG abschließend. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind, soweit eine Haftung nicht gesetzlich angeordnet ist, ausgeschlossen. Das Risiko von Folgeschäden, insbesondere Datenverlusten trägt der Kunde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er vor Beginn der Wartung die Datensicherung durchgeführt hat. Die ESAG schliesst jede Haftung für direkten oder indirekten Schaden infolge Datenverlusts aus.
Kann die ESAG die Wartung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht beginnen, so ist die ESAG berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
ESAG schliesst ausdrücklich jede Haftung für direkten oder indirekten Schaden sowie für Einnahmen und Gewinnausfälle aus, die durch den Gebrauch der Anlage oder als Folge von Wartungsausfällen, bei höherer Gewalt, sozialen Konflikten oder aus anderen Gründen, welche ESAG nicht zu vertreten hat, entstanden sind.
Wird ESAG infolge Nichteinhaltung oder Verletzung der vertraglichen Bestimmungen oder aus irgendwelchen anderen Gründen dennoch haftbar, so wird ausdrücklich vereinbart, dass die Haftung der ESAG höchstens auf den Preis der entsprechenden ServiceBox beschränkt ist. Zahlt der Kunde die ServiceBox nicht fristgerecht, so kann die ESAG, ohne an eine Kündigungsfrist gebunden zu sein, sofort von diesem Vertrag zurücktreten.
8. Gerichtstand
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit diesem Vertrag, alle Schlichtungs-möglichkeiten auszuschöpfen. Falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist, vereinbaren die Parteien Horgen als ausschliesslichen Gerichtsstand.